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20.02.2017

Landrat relativiert Brennverbot für pflanzliche Abfälle

Der Landrat ist wieder im Dienst und möchte als erstes das Brennverbot für pflanzliche Abfälle im Landkreis klarstellen:

Der Landkreis hat keine Rechtsnorm erlassen, die das Abbrennen von Pflanzenabfällen regelt. Mein Fachdienst Umwelt hat lediglich auf eine Verordnung des Landes verwiesen, dies aber leider missverständlich. Und so kam es zu heftigen Reaktionen in der Presse und zu sehr vielen Anrufen und Schreiben an die Kreisverwaltung.

Die meisten Wortmeldungen richten sich gegen ein Verbot - viele sind aber auch voller Zustimmung. Wenn wir in den Monaten März und Oktober in unserem Landkreis unterwegs sind spüren wir doch alle selbst, wie der oft dichte Qualm durch das Verbrennen von Gartenabfällen unsere saubere Luft verschmutzt.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen sollte mit Einführung der Biotonne die große Ausnahme in Vorpommern-Rügen sein. Denn Fakt ist: Verbrannt werden darf per Gesetz grundsätzlich nicht, wo ein Verrotten durch Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder ein Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung möglich ist. Das gilt seit vielen Jahren.

Die Möglichkeit des Verbrennens dieser Abfälle (in Ausnahmefällen) regelt die „Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen“. Darin heißt es, dass ein Verbrennen von Gartenabfälle im März und Oktober werktags für zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr zulässig sei, wenn die Nutzung von Entsorgungssystemen (z.B. Wertstoffhöfe oder Biotonne) nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Entsorgungssystemen wie Wertstoffhöfe oder Biotonnen sind seit 2016 flächendeckend im Landkreis nutzbar.

Ob die Nutzung dieser Systeme tatsächlich möglich und zumutbar ist lässt allerdings Auslegungs- und Ermessensspielraum zu. Und da kann es im ländlichen Raum schon zu anderen Ergebnissen kommen als in den Städten. Ein guter Weg wäre, wenn Städte und Gemeinden in diesen Fragen von ihrem Satzungsrecht Gebrauch machen würden.

Beim Entscheiden über die oben genannte Zumutbarkeit setze ich auf eine hohe Eigenverantwortlichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger. Niemand muss, wie leider in unserer ersten Meldung falsch dargestellt, eine Genehmigung für das Abbrennen von Gartenabfällen beim Landkreis einholen. Die in den letzten Tagen bei uns eingegangenen Anträge werden mit entsprechenden Hinweisen zurück an die Antragsteller geschickt.

Unter www.lk-vr.de/Kreisportrait/Umwelt-und-Natur finden Sie weitere Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen und was beim Verbrennen dieser Abfälle zu beachten ist.

Ein Gutes sollte die Diskussion der vergangenen Tage haben: Unser Bewusstsein für eine umweltfreundliche Beseitigung von Pflanzenabfällen wurde weiter geschärft.“

Ralf Drescher
Landrat