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22.10.2014

Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Festlandsbereich des Landkreises Vorpommern–Rügen

In den vergangenen 5 Jahren wurden auf dem Festland des Landkreises (ehemals NVP) auf ca. 4.950 Grundstücken die Grundstücksentwässerungsanlagen auf den Stand der Technik gebracht. Das heißt, sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und auch die Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie.

Auf 4.240 Grundstücken wird das Abwasser in vollbiologischen Kleinkläranlagen behandelt und von ca. 710 Grundstücken wird es abflusslos gesammelt und abgefahren.

Für diese Anpassungen wurden im Landkreis seit 2009 1.622.650 Euro Fördermittel ausgezahlt.

Auf ca. 300 Grundstücken wurde die Allgemeinverfügung des Landrates des damaligen Kreises Nordvorpommern noch nicht umgesetzt. Hier werden durch die Mitarbeiterinnen der unteren Wasserbehörde jetzt die in der Allgemeinverfügung angedrohten Zwangsgelder festgesetzt. Daher wird allen Grundstückseigentümern, die noch keine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube haben, die den Anforderungen der Allgemeinverfügung entsprechen, empfohlen,  sich an die Mitarbeiterinnen zu wenden. In persönlichen Gesprächen, ggf. auch mit Beurteilung der Situation vor Ort, können manchmal Möglichkeiten gefunden werden, wie die behördlichen Forderungen erfüllt werden können.

Es geht vorrangig nicht darum, die Zwangsgelder festzusetzen und einzutreiben, sondern die Gewässerbeschaffenheit nachhaltig zu verbessern. Es sind aber nicht nur die Grundstücksbesitzer oder Kleingärtner mit ihren Kleinkläranlagen, die die Gewässerbeschaffenheit des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer beeinflussen. Es sind auch teilweise die Standorte der Landwirtschaftsbetriebe, von denen nach Regenereignissen verschmutztes Niederschlagswasser in die Gräben läuft. Auch hier sind die Mitarbeiterinnen der unteren Wasserbehörde aktiv, um gemeinsam mit den Landwirten Lösungen zu finden, wie dieses Wasser behandelt werden kann.