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24.02.2015

Aufhebung der Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest vom 17. Dezember 2014 und die Ergänzungsverfügung vom 14. Januar 2015 werden mit Wirkung zum 25. Februar 2015 aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Nach den Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N8 in einem Putenmastbestand in Heinrichswalde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) am 05. November 2014, im Zoo Rostock am 7. Januar 2015 und in zwei kleinen Geflügelhaltungen in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) am 22. und 26. Januar 2015 sind keine weiteren Geflügelpestfälle aufgetreten. Nachdem bereits am 16. Februar 2015 der Sperrbezirk um die beiden betroffenen Geflügelbestände in Anklam aufgehoben werden konnte, erfolgt die Aufhebung des Beobachtungsgebietes am 25. Februar 2015. Damit verbunden werden auch sämtliche Restriktionsgebiete in Folge von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen und die damit verbundenen Beschränkungen nach der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis Vorpommern-Rügen aufgehoben.

Im Rahmen des intensiven Monitorings zur Überwachung der aviären Influenza konnte bei einer am 17. November 2014 auf der Insel Rügen erlegten Wildente HPAI H5N8 nachgewiesen werden. Deutschland- und EU-weit sind nach dem letzten Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Anklam am 26. Januar 2015 und den letzten Nachweisen von HPAI H5N8 bei insgesamt drei Wildenten in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld (20. Dezember 2014) und im Landkreis Stendal (31. Dezember 2014) in Sachsen-Anhalt, einer Wildente im Landkreis Nordhausen in Thüringen (6. Januar 2015) und einer Mantelmöwe im Landkreis Aurich in Niedersachsen (9. Januar 2015) keine weiteren Fälle bei Hausgeflügel bzw. Nachweise bei Wildvögeln mehr zu verzeichnen gewesen.

Mit dem offensichtlichen Abklingen des Infektionsgeschehens geht nunmehr der Frühjahrsvogelzug einher, der bereits begonnen hat. Aus ornithologischer Sicht wird die Gefahr der Einschleppung von HPAI H5N8 in das Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns durch den Frühjahrsvogelzug als gering eingeschätzt. Überwinterungsgäste aus südlichen Ländern wie z. B. Frankreich ziehen sehr schnell durch unser Gebiet. Saat- und Blässgänse oder Schwäne ziehen in Etappen und rasten etwas länger, ca. drei bis vier Wochen. Diese Wildvogelarten hatten bereits im Herbst 2014 Kontakt zu unserer heimischen Wildvogelpopulation. H5N8-Nachweise aus Überwinterungsgebieten sind nicht bekannt. Einen ungerichteten Vogelzug gibt es nur bei sehr wenigen Vogelarten, so dass der Schwerpunkt der Betrachtung im Frühjahrsvogelzug auf der Südwest-Nordost-Zugrute liegt.

Aus vorgenannten Gründen wird das Risiko der Einschleppung von HPAI H5N8 durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbestände inzwischen als mäßig eingeschätzt. In der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 21. Januar 2015, also vor vier Wochen, wird dieses Risiko noch als hoch eingeschätzt.

Weiterhin wird das aktive und passive Wildvogel-Monitoring durchgeführt.

Ungeachtet dessen gilt, alles zu unternehmen, damit das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 für den Fall der nicht erkannten Anwesenheit des Erregers nicht auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten übertragen wird.

Im gesamten Land sind die Geflügelhalter, ganz gleich ob sie die Tiere in Ställen oder im Freien halten, zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von direkten und indirekten Kontakten mit Wildvögeln aufzurufen. Weiterhin wird das aktive und passive Wildvogel-Monitoring zur Erkennung des Auftretens von Influenza-A-Viren durchgeführt.

Bei einer erneuten Seuchensituation ist mit Restriktionen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen Geflügelhalter die Voraussetzungen schaffen, Geflügel auch für eine längere Zeit im Stall halten zu können.