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25.05.2016

Drei Fragen zur Entsorgung von Elektroschrott

Warum ist eine getrennte Sammlung von Elektrogeräten notwendig?

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen, die teilweise umweltgefährdend sind. Werden Altgeräte nicht sachgerecht, z. B. über den Hausmüll entsorgt, können Umweltrisiken durch Schadstoffe, wie Schwermetalle und FCKW entstehen. Daneben enthalten die Geräte Wertstoffe, die zurückgewonnen werden und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden können. So wird eine Schonung der natürlichen Ressourcen erreicht.

Wo kann der Verbraucher Elektrogeräte abgeben?

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 m² sind beim Verkauf eines Gerätes verpflichtet, ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Elektrokleingeräte, d. h. Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, haben die genannten Vertreiber in haushaltsüblichen Mengen auch ohne einen Neukauf unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme muss in unmittelbarer Nähe von der Verkaufseinrichtung erfolgen. Unabhängig von dieser Rücknahme sammelt der Landkreis Vorpommern-Rügen Altgeräte über das System der Sperrmüllentsorgung und durch Übergabe der Altgeräte an den Wertstoffhöfen des Landkreises. Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.awi-vr.de erhältlich.

Wie verhält es sich mit der Sammlung von Elektrogeräten, die Haushalten über Flyer angeboten werden?

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nur von Herstellern, Vertreibern und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, hier dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen und deren Beauftragten eingesammelt werden. Ein Angebot zur Sammlung im Zuge von durch Flyer angekündigten Straßensammlungen beinhaltet diese Sammeltätigkeit nicht. Auf den Flyern oder Handzetteln sind meist keine sammelnden Unternehmen aufgeführt, was ein Hinweis auf illegale Sammlungen ist. Eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung unter Beachtung des den Altgeräten innewohnenden Schadstoffpotentials ist nicht gewährleistet.