Seiteninhalt
21.03.2024

Änderung der Vereinsförderrichtlinie: Härtefallförderung für Vereine wegen gestiegener Energiekosten

Einreichung bis zum 30. April 2024 möglich

banknotes-209104_1280
banknotes-209104_1280

Vereine im Landkreis Vorpommern-Rügen, die hohe Energiekosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, haben einmalig für das Haushaltsjahr 2024 die Möglichkeit, Härtefallanträge zu stellen. Die gestiegenen Energiekosten sind mit Verbrauchsabrechnungen, Vorauszahlungsforderungen, Bankbelegen und EinnahmenAusgaben-Übersichten zu belegen. Die Härtefallanträge können durch die Vereine bis zum 30. April 2024 gestellt werden. Härtefall bedeutet, dass dem Verein ohne diese Unterstützung die Zahlungsunfähigkeit drohen würde.

Zum Antragsformular gelangen Sie hier.

Die Änderung der Vereinsförderrichtlinie wurde am 11. März 2024 vom Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen beschlossen.

Die Basis stellt die Vereinsförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen dar. Sie soll dazu beitragen, die ehrenamtliche Arbeit und die Entwicklung von flächendeckenden und vielseitigen Vereinsangeboten für die Bevölkerung des Landkreises in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

Zur aktuellen Vereinsförderrichtlinie finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Ehrenamt im Landkreis: www.lk-vr.de/Willkommen/Ehrenamt/ 

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen