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18.12.2020

Aufhebung der Beobachtungsgebiete um Zingst und Rambin

Aufhebung der Beobachtungsgebiete um Zingst und Rambin

Die Beobachtungsgebiete um die Geflügelpestausbrüche in Zingst und Rambin werden am 19.12.2020 aufgehoben.

Die Beobachtungsgebiete um die Geflügelpestausbrüche in Zingst und Rambin werden aufgehoben. Es besteht derzeit nur noch das Beobachtungsgebiet in den Gemeinden Lindholz, Deyelsdorf und Grammendorf zu einem Geflügelpestausbruch im Landkreis Rostock. Die Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen. Geflügelhalter müssen demnach weiterhin im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen das Geflügel im Stall oder einer Schutzvorrichtung halten.

Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_2160_1.PDF?1608302479 abrufbar.

Autor: Advantic Systemhaus GmbH