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07.11.2022

Landesweite Umschlüsselung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster

Landesweite Umschlüsselung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster

Information des Fachdienstes Kataster und Vermessung

Für Eigentümerinnen und Eigentümer stellt das Liegenschaftskataster eine wesentliche Säule der Eigentumssicherung nach Artikel 14 des Grundgesetzes dar. Zusammen mit dem Grundbuch sichert das Liegenschaftskataster die Rechte an Grundstücken und Gebäuden und dient der Rechtssicherheit im Grundstücks-verkehr.

Im Liegenschaftskataster ist auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, auch die Nutzung der Liegenschaften nachzuweisen. Für die Erhebung und Führung der Nutzung sind die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Kataster- und Vermessungsämter) zuständig. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) wirken bei der Erhebung der Nutzungsarten mit.

Im 4. Quartal 2022 werden die im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) bestehenden Flächen der „Tatsächlichen Nutzung“ in den reduzierten Datenbestand überführt und Flächen ggf. aggregiert (zusammengefasst). In diesem Zusammenhang ist teilweise auch mit Änderungen der Wirtschaftsart von Grundstücken zu rechnen, die gemäß ALKIS VV M-V mittels Fortführungsmitteilungen an die Grundbuchverwaltung mitgeteilt werden.

Die automatisierte Umschlüsselung der tatsächlichen Nutzung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) und kann daher nicht durch Widerspruch angefochten werden. Sie hat keine direkten Auswirkungen für Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigte. Es erfolgt mit der Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung keine Bodenwertsteigerung oder -minderung. Sie hat keine rechtliche Wirkung auf den Bodenwert. Anderweitige rechtliche Festlegungen (z. B. planerische Festsetzungen gemäß Baunutzungsverordnung) werden durch die Aktualisierung ebenfalls nicht berührt.

Sollte durch die Verwendung der Nutzungen in anderen Verzeichnissen (z. B. Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände) ein rechtlicher Nachteil (z. B. Gebührenerhebung) erwachsen, so kann gegen die von dort ergangenen Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden.

Die Tatsächliche Nutzung kann im ATLAS VR auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen betrachtet werden: Atlas.VR (lk-vr.de)

Für Rückfragen steht der Fachdienst Kataster und Vermessung des Landkreises Vorpommern-Rügen (Tribseer Damm 1a, 18437 Stralsund, 03831 357-2773) gerne zur Verfügung.

Autor: Advantic Systemhaus GmbH