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24.04.2024

Wiederaufnahme der Leistungen der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde nach Cyberangriff

Kfz-Zulassung ab 29. April 2024 an allen Standorten der Kreisverwaltung möglich

 © Pixabay
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Die Leistungen der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerservice des Landkreises Vorpommern-Rügen werden ab Montag, den 29. April 2024, an den Standorten Bergen auf Rügen, Grimmen, RibnitzDamgarten und Stralsund wieder angeboten.

Seit dem 27. November 2023 war dies wegen des Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur des Landkreises Vorpommern-Rügen nicht möglich. Während dieser Zeit hat die Hansestadt Stralsund den Landkreis Vorpommern-Rügen bei Kfz-Angelegenheiten umfänglich unterstützt. Ein besonderer Dank gilt der Hansestadt Stralsund für die unkomplizierte Zusammenarbeit.

Öffnungszeiten:

Die vier Standorte der Kreisverwaltung sind zunächst montags, dienstags und donnerstags geöffnet. Die Öffnungszeiten sind montags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr. Die veränderten Öffnungszeiten sind unumgänglich, da die Zulassungen der vergangenen vier Monate von der Hansestadt Stralsund in die Systeme des Landkreises Vorpommern-Rügen überführt werden müssen. Leider ist eine parallele Arbeit dieser Aufgabe und der laufenden Aufgabenstellungen aus technischen Gründen nur bedingt möglich.

Terminvereinbarungen:

Für die Kfz-Zulassung und den Führerscheinumtausch ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können ab sofort ausschließlich über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass ohne Terminvereinbarung keine Bearbeitung erfolgen kann. Derzeit ist die Terminbuchung online noch nicht möglich.

Hinweise für Autohäuser, -händler und Zulassungsdienste:

Autohäuser, -händler und Zulassungsdienste können ihre Vorgänge wie bisher täglich während der Öffnungszeiten abgeben. Die Bearbeitung erfolgt parallel und paritätisch.

Umkennzeichnung von Kfz-Kennzeichen und Wunschkennzeichen:

Ab dem 3. Juni 2024 wird es möglich sein, eine Umkennzeichnung von Kfz-Kennzeichen (von HST zu GMN, NVP, RDG, RÜG oder VR) vorzunehmen und Wunschkennzeichen zu reservieren. Bürgerinnen und Bürger, die dies vorher wünschen, zahlen eine zusätzliche Gebühr, da dies mit höherem Aufwand verbunden ist.

Führerscheinumtausch:

Ebenso beginnt am 3. Juni 2024 die Pflicht zum Umtausch alter Führerscheine, wofür Termine ab sofort ebenfalls nur telefonisch vereinbart werden können. Die Frist für den Führerscheinumtausch ist bereits Anfang Januar 2024 verlängert worden. Zwingend notwendige Tausche, zum Beispiel für Berufskraftfahrer, werden selbstverständlich vorgenommen. Bürgerinnen und Bürger werden für möglicherweise längere Wartezeiten am Telefon um Verständnis gebeten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen so schnell und effizient wie möglich zu bearbeiten.

Weitere aktuelle Informationen zum Ausfall der IT-Systeme: www.lk-vr.de/Willkommen/Aktuelles und www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Katastrophenschutz/Ausfall-IT-Systeme.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen